Decus Custodum - Die Ehre der Wächter

Satzung



Dies ist die Satzung  ab sofort rechtskräftig und dient als Grundlage jeglichen Handelns des Verbundes. Eine Änderung ist alleine durch das Führungsgremium zulässig.

§ 1 Die Allianzen, die in den Verbund aufgenommen werden, erkennen die folgende Satzung verbindlich an.

§ 2 Alle Allianzen haben in ihren Entscheidungen / Bündnissen / NAP die Belange des Verbandes zu berücksichtigen, ansonsten bleibt die Eigenständigkeit gewahrt.

§ 3 Ein respektvoller Umgang mit Anderen - auch unseren Gegnern gegenüber – ist Voraussetzung. Hinter jedem Spieler verbirgt sich ein Mensch, und dies ist zu würdigen.

§ 4 Zwischen den Allianzen des Verbundes gilt ein Nichtangriffspakt. Bündnisse sind möglich.

§ 4 Abs. 1 Das Führen von Kriegen untereinander ist verboten und führt unmittelbar zum Ausschluss des Kriegstreibers. Sollte dieser nicht ermittelt werden können, werden beide Allianzen aus dem Verbund ausgeschlossen.

§ 4 Abs. 1.2 Private Streitereien sind privat zu klären und dürfen nicht in den Verbund mit   eingebracht werden. Der Verbund kann in Ausnahmefällen hierbei vertreten durch Verbundsleader und Co Leader als Schlichter fungieren.

§ 4 Abs. 1.3 Jede Mitgliedsallianz des Verbundes verpflichtet sich dazu keine Mitglieder von  Allianzen innerhalb des Verbundes ab zu werben. Oder ehemalige Mitglieder einer Verbundallianz die wegen schwerwiegender Vergehen ( schwarze Liste ) entfernt wurden sind bei sich aufzunehmen.

§ 5 Die Aufnahme neuer Mitgliedsallianzen wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Neue Mitglieder durchlaufen eine 7 tägige Testphase. Danach wird durch Beschluss aller Mitglieder über eine endgültige Aufnahme abgestimmt.

§ 6 Jede Allianz sollte durch einen Leader und Co Leader in Skype vertreten werden, ebenso
sind Diplomat und Kriegsminister zu bestimmen. In Ausnahmefällen kann auf das Forum
zugegriffen werden. Bei einer einberufenen Versammlung gilt Anwesenheitspflicht.

§ 7 Wir verstehen uns nicht als Kriegstreibenden Allianzverbund, werden uns aber im Falle
eines Angriffs zu wehren wissen. Der Verbund ist verpflichtet, seinen Mitgliedern sowohl in
Friedens- als auch in Kriegszeiten, Unterstützung zu gewähren.

§ 8. In einer ausgesprochenen Kriegserklärung ist unverzüglich, dem Präsidium speziell dem Kriegsminister und seinem Stab die genaue Mitgliederzahl sowie Ihrer Off und Deff Zahl bekannt zu geben, damit der Führungsstab einen genauen Überblick erhält und die Stärke seiner Mitglieder einschätzen kann.

§ 9 Über kriegerische Aktionen entscheidet der Kriegsrat, dieser setzt sich zusammen aus den
jeweiligen Kriegsministern (jede Allianz hat einen) der Mitgliedsallianzen. Diese beraten dann das weitere Vorgehen. Der Kriegsminister  hat die Leitung.

§ 9 Abs. 1 Ein Spieler darf außerhalb des Krieges nicht dieselbe von ihn bereits
angegriffene Burg ein weiteres Mal angreifen, es ist eine Aufbauzeit von 48Std zu gewährleisten. Sollten die APs noch nicht angegriffen worden sein von demselben Spieler so dürfen diese natürlich angegriffen werden.
Es gelten folgende Levelbegrenzungen :
Level 15 - 45 maximal 8 Level niedriger als man selbst
Level 46 - 55 maximal 10 L niedriger als man selbst
Level 56 - 70 maximal 15 L niedriger als man selbst.
Die Begrenzung ist im Kriegsfall gegenstandslos.

§ 10 In Verbundskriegen ist jede Allianz verpflichtet, mitzuwirken und die anderen
Allianzen zu unterstützen.

§ 11 Verhandlungen im Kriegsfall werden durch die Anführer oder die von diesen bestimmten
Personen geführt.

§ 12 Bündnisse, NAP's der einzelnen Allianzen sind im Kriegsfall gegenstandslos.

§ 13 Die Anführer oder der Kriegsminister des DC sind im Kriegsfall berechtigt, Entscheidungen zu treffen, die sich auf alle Mitglieder des DC beziehen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

§ 14 Bündnisse / NAP oder Verhandlungen darüber, die sich auf den Verbund beziehen, sind
ausschließlich von den Diplomaten / Anführern des DC  zu führen und abzuschließen.

§ 15 Die Mitgliederallianzen  haben je eine Stimme, die bei Wahlen in einer Versammlung durch den Daumen nach oben oder unten abgegeben wird. Eine Abstimmung hat ohne Unterbrechung
und ohne Zwischenkommentar zu erfolgen.
 
§ 16 Der Ausschluß aus dem Verbund erfolgt nach Beschluss der Versammlung. Bei grobem Fehlverhalten hat das Präsidium das Recht betreffende Allianzen sofort auszuschließen um größeren Schaden vom Verbund abzuhalten. Bei der darauf folgenden Sitzung stimmt die Versammlung über den Beschluß des Präsidiums ab. Bei Uneinigkeit zählt der Beschluss der Versammlung!

§ 17 Mitglieder die aus dem Verbund ausscheiden, da sie sich nicht mit den Regeln
identifizieren können und wollen, werden freundlich und respektvoll verabschiedet.

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